Verordnung über die Ferien für die Schulender Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven für die Schuljahre 2024/2025 bis 2029/2030
INHALT
Verordnung über die Ferien für die Schulender Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven für die Schuljahre 2024/2025 bis 2029/2030
- Verordnung über die Ferien für die Schulender Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven für die Schuljahre 2024/2025 bis 2029/2030
- § 48 Absatz 2
- § 67 des Bremischen Schulgesetzes
- § 1 Die Schulferien werden wie folgt festgelegt:
- § 2 Bewegliche Ferientage
- § 3 Unterrichtsfreie Samstage
- § 4 Weitere unterrichtsfreie Tage
- § 5 Ferien für den Hochschulen angegliederte Bildungsgänge
- § 6 Sonderregelung für berufsbildende Schulen
- §§ 1
- § 7 Einschulung der Erstklässlerinnen und Erstklässler
- § 8 Schulhalbjahr
- § 9 Ausgabe der Halbjahreszeugnisse
- § 10 Beendigung des Unterrichts am letzten Schultag vor den Ferien
- § 11 Entlassungstermin für Schulabgängerinnen und Schulabgänger im Sekundarbereich I
- § 12 Inkrafttreten/Außerkrafttreten
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