Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuschüssen im Land Bremen zur Zustandserfassung von privaten Grundleitungen zur Ableitung von Schmutzwasser oder Mischwasser
INHALT
Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuschüssen im Land Bremen zur Zustandserfassung von privaten Grundleitungen zur Ableitung von Schmutzwasser oder Mischwasser
- Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuschüssen im Land Bremen zur Zustandserfassung von privaten Grundleitungen zur Ableitung von Schmutzwasser oder Mischwasser
- Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuschüssen im Land Bremen zur Zustandserfassung von privaten Grundleitungen zur Ableitung von Schmutzwasser oder Mischwasser
- 1.
- Zweck der Förderung
- 2.
- Fördergegenstand
- 3.
- Zuschussempfangende
- 4.
- Art, Umfang und Höhe der Förderung
- Gefördert werden 40 Prozent der förderfähigen Kosten, die Fördersumme beträgt höchstens 280 Euro je Zuschussempfangende.
- 5.
- Antragsstellung
- 6.
- Auszahlung der Zuschüsse
- 7.
- Sonstige Zuwendungsbestimmungen
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