Allgemeine Verfügung der Senatorin für Justiz und Verfassung zur Änderung der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA)
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Allgemeine Verfügung der Senatorin für Justiz und Verfassung zur Änderung der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA)
- Allgemeine Verfügung der Senatorin für Justiz und Verfassung zur Änderung der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA)
- Allgemeine Verfügung der Senatorin für Justiz und Verfassung zur Änderung der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) - 2344/001 -
- I.
- § 4 erhält folgende Fassung:
- Form des Auftrags
- § 31 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
- § 55 erhält folgende Fassung:
- Zwangsvollstreckung in das Gesellschaftsvermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- § 181 Absatz 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
- II.
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