Verwaltungsanweisung zu § 2 AsylbLG - Leistungen in besonderen Fällen
INHALT
Verwaltungsanweisung zu § 2 AsylbLG - Leistungen in besonderen Fällen
- Verwaltungsanweisung zu § 2 AsylbLG - Leistungen in besonderen Fällen
- Verwaltungsanweisung zu §
- 1
- Voraussetzungen für die Leistungsgewährung nach § 2 Abs. 1
- 2
- 36-monatiger Aufenthalt im Bundesgebiet
- 2.1
- Ohne wesentliche Unterbrechung
- 2.2
- Leistungen bei bestehender Ausbildung nach § 2 Abs. 1 Satz 2
- 2.3
- Systematik Regelbedarfsstufen nach § 2 Abs. 1 Satz 4
- 3
- Rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Dauer des Aufenthaltes
- 3.1
- Ausschlussgründe für den Leistungsbezug nach § 2
- 3.2
- Laufender und vorheriger Bezug von Leistungen nach § 1 a
- 4
- Zusammenarbeit zwischen Leistungsbehörde und Migrationsamt
- 5
- Überprüfung des Ausschlusses von Leistungen nach § 2
- 6
- Entsprechende Anwendung SGB XII
- keine
- §§ 3, 4, 6, 5, 7
- §§ 11 (außer Abs. 5 – Schuldnerberatungskosten - (Hinweis unter Pkt. 6 ist zu beachten)), 12, 14, 15, 21, 23 (Abs. 2,4,5), 24
- §§ 46a,b
- §§ 97-101
- §§ 106-109
- §§ 112-115
- §§ 116-116a, 119
- §§ 121-129
- §§ 131-133,
- §§ 67-69
- §§ 70-74
- Inkrafttreten
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