Verordnung über die Regelung nach § 9 des Berufsbildungsgesetzes zur Teilqualifizierung Hauswirtschaft
INHALT
Verordnung über die Regelung nach § 9 des Berufsbildungsgesetzes zur Teilqualifizierung Hauswirtschaft
- Verordnung über die Regelung nach § 9 des Berufsbildungsgesetzes zur Teilqualifizierung Hauswirtschaft
- § 1 der Verordnung zur Ermächtigung zum Erlass von Prüfungsordnungen und Fortbildungsprüfungsregelungen durch den Senator für Finanzen als zuständige Stelle im Bereich des öffentlichen Dienstes nach § 73 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes und im Bereich der Hauswirtschaft nach § 71 Absatz 8 des Berufsbildungsgesetzes
- § 1 Ziel der Teilqualifizierung Hauswirtschaft
- § 2 Personenkreis und Geltungsbereich
- § 3 Dauer, Inhalt und Gliederung der Teilqualifizierung Hauswirtschaft
- § 4 Kompetenzfeststellung
- § 5 Zertifizierung der festgestellten Kompetenzen
- § 6 Inkrafttreten
- Modul 1 - Reinigung und Pflege von Wohn- und Funktionsbereichen
- Modul 2: Alltägliche Versorgungsleistungen
- Modul 3 - Alltägliche Betreuungsleistungen
- Modul 4 - Personengruppenorientierte Versorgungsleistungen
- Modul 5 - Hauswirtschaftliche Leistungen für Personen in besonderen Lebensumständen
- Modul 6 - Marketing für hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen
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