Einführung von Informationstechnik (IT) im Gerichtsvollzieherbüro
INHALT
Einführung von Informationstechnik (IT) im Gerichtsvollzieherbüro
- Einführung von Informationstechnik (IT) im Gerichtsvollzieherbüro
- I. Allgemeine Bestimmungen
- II. Zulässige Abweichungen von der GVO
- III. Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit
- IV. Empfehlungen für das Beschaffen eines IT-Systems
- V. Bezeichnung “Gerichtsvollzieher", "Direktor", "Präsident","Beamter"; Inkrafttreten
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