Kommunalaufsichtliche Genehmigung nach § 49 Abs. 3 der Kommunalverfassung und Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 1 Satz 2 der Kommunalverfassung
DE - Landesrecht Brandenburg

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Kommunalaufsichtliche Genehmigung nach § 49 Abs. 3 der Kommunalverfassung und Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 1 Satz 2 der Kommunalverfassung

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