AW-AuslR 2021.02
DE - Landesrecht Brandenburg

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Aufenthaltsrecht; Anordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg gemäß § 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für besonders Schutzbedürftige einschließlich Kriegsflüchtlinge und Angehörige verfolgter Minderheiten aus Jordanien (Allgemeine Weisung im Ausländerrecht Nr. 2021.02 - AW-AuslR 2021.02)

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