Durchführung des § 40 Abs. 2 Nr. 4 BBesG<br> Berücksichtigung von Nachzahlungen bei der Ermittlung des Einkommens der aufgenommenen Person
DE - Landesrecht Brandenburg

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Durchführung des § 40 Abs. 2 Nr. 4 BBesG<br> Berücksichtigung von Nachzahlungen bei der Ermittlung des Einkommens der aufgenommenen Person

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