RLBBABbgFAG
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Richtlinie des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur Gewährung von Zuweisungen zum Ausgleich besonderen Bedarfs gemäß § 16 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 bis 4 des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes an Gemeinden und Landkreise ab dem Jahr 2017 (Richtlinie Besonderer Bedarfsausgleich - RLBBABbgFAG)
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