EZulV
DE - Landesrecht Brandenburg

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Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung - EZulV)<br> § 4 Höhe und Berechnung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten nach Maßgabe der tatsächlichen Dienstausübung

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