Außertarifliche Bezahlung der Vorzimmerkräfte nach dem Inkrafttreten des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
DE - Landesrecht Brandenburg

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Außertarifliche Bezahlung der Vorzimmerkräfte nach dem Inkrafttreten des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

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