Einführungserlass des Landes Brandenburg zum Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts und zum Gesetz zur Einführung e...
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Einführungserlass des Landes Brandenburg zum Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts und zum Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen und zum Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen
- Einführungserlass des Landes Brandenburg zum Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts und zum Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen und zum Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen
- 1 Allgemeines
- 1.3 Infrastrukturfolgekostenschätzer
- 2 Bauleitplanung
- 2.7.1 Darstellung zentraler Versorgungsbereiche im Flächennutzungsplan (§ 5 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe d)
- 2.7.2 Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten (§ 9 Absatz 2b)
- Hintergrund
- Neues Steuerungsinstrument im Baugesetzbuch
- Vereinfachtes Verfahren (§ 13)
- 2.10.1 Neuregelung des Erschließungsvertrags
- Allgemeines
- § 11 Städtebaulicher Vertrag
- § 124 Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot
- 2.10.2 Baukulturelle Belange als Gegenstand städtebaulicher Verträge
- 3 Zulässigkeit von Vorhaben
- 3.4.1 Allgemeines
- 3.4.2 Neubau einer baulichen Anlage zur Tierhaltung (§ 3b Absatz 1 und § 3c Satz 1 bis 4 UVPG)
- 3.4.4 Änderungen oder Erweiterungen bisher nicht UVP-pflichtiger Vorhaben und UVP-vorprüfungspflichtiger Vorhaben
- 3.6 Begünstigung der Neuerrichtung von ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden (§ 35 Absatz 4 Satz 1)
- 4 Besonderes Städtebaurecht
- 4.3.1 Erweiterung des Rückbau- und Entsiegelungsgebotes
- 4.3.2 Geltungsbereich
- 4.3.3 Abschöpfung von Vermögensvorteilen, die aufgrund gemeindefinanzierten Rückbaus bei Eigentümern eingetreten sind
- 4.3.4 Geltendmachung des Kostenerstattungsbetrages
- 4.3.5 Öffentliche Last des Kostenerstattungsbetrages
- 5 Wertermittlung (§ 192 Absatz 3, § 195 Absatz 1, § 197 Absatz 2, § 198 Absatz 2, § 199 Absatz 2)
- 6 Überleitungsregelungen (§ 245a BauGB, § 25d BauNVO)
- 7 Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte (§ 246)
- 8 Baunutzungsverordnung
- 8.1.1 Allgemein zulässige Kinderbetreuungseinrichtungen
- 8.1.2 Als Ausnahme zulässige Kinderbetreuungseinrichtungen
- 8.1.3 Steuerungsmöglichkeiten
- 8.2.1 Anlagen der Kleintiererhaltungszucht als Nebenanlagen im Sinne von § 14 BauNVO
- 8.2.2 Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
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