Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AG-SGB XII)
INHALT
Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AG-SGB XII)
- Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AG-SGB XII)
- Abschnitt 1 Ziel des Gesetzes, Träger der Sozialhilfe und ihre Aufgaben
- § 1 Ziel des Gesetzes
- § 2 Träger der Sozialhilfe
- § 3 Gemeinsame Verantwortung und Zusammenarbeit der Träger der Sozialhilfe
- § 4 Sachliche Zuständigkeit der örtlichen Träger der Sozialhilfe
- § 4a Örtliche Zuständigkeit für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- § 5 Sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe
- § 6 Heranziehung von Ämtern und amtsfreien Gemeinden durch die Landkreise
- § 7 Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen, vorläufige Hilfeleistungen
- Abschnitt 2 Gemeinsame Steuerung
- § 8 Brandenburger Kommission
- § 9 Brandenburger Steuerungskreis
- Abschnitt 3 Deckung des Finanzbedarfs der örtlichen Träger der Sozialhilfe
- § 10 Kostenträger und Kostenerstattung
- § 11 Abrechnungsverfahren und Abschläge
- § 12 Personal- und Sachkosten
- § 13 Verteilung der Bundeserstattung für die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Erstattungs- und Nachweisverfahren
- § 14 Berichts- und Auskunftspflichten
- § 15 Evaluierung
- Abschnitt 4 Sonstige Zuständigkeiten und Verfahren
- § 16 Sonstige Zuständigkeiten
- § 17 Beteiligung sozial erfahrener Dritter im Widerspruchsverfahren
- § 18
- § 19
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