Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7i, 10f und 11b des Einkommensteuergesetzes nach § 22 Absatz 2 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes
INHALT
Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7i, 10f und 11b des Einkommensteuergesetzes nach § 22 Absatz 2 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes
- Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7i, 10f und 11b des Einkommensteuergesetzes nach § 22 Absatz 2 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes
- 1 Beantragung einer Bescheinigung
- 2 Voraussetzungen einer Bescheinigung nach §§ 7i, 10f, 11b EStG
- 3 Bescheinigungsfähigkeit einzelner Aufwendungen
- 4 Gebäude, das allein kein Baudenkmal, aber Teil eines Denkmalbereichs/einer geschützten Gesamtanlage ist (§ 7i Absatz 1 Satz 4, § 11b Absatz 1 Satz 2 EStG)
- 5 Erstellung der Bescheinigung
- 6 Bindungswirkung der Bescheinigung
- 7 Nachweis der entstandenen Aufwendungen
- 8 Gebührenpflicht
- 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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