Auslandszuschlag nach § 55 BBesG für Besoldungsempfänger in Besoldungsgruppen der Bundesbesoldungsordnungen C und R
DE - Landesrecht Brandenburg

INHALT

Auslandszuschlag nach § 55 BBesG für Besoldungsempfänger in Besoldungsgruppen der Bundesbesoldungsordnungen C und R

Inhaltsverzeichnis wird erstellt

Markierungen
Leseansicht