NschPV
INHALT
Verordnung über Prüfungen zum nachträglichen Erwerb von Abschlüssen der Sekundarstufe I und der allgemeinen Hochschulreife für Nichtschülerinnen und Nichtschüler im Land Brandenburg (Nichtschülerprüfungsverordnung - NschPV)
- Verordnung über Prüfungen zum nachträglichen Erwerb von Abschlüssen der Sekundarstufe I und der allgemeinen Hochschulreife für Nichtschülerinnen und Nichtschüler im Land Brandenburg (Nichtschülerprüfungsverordnung - NschPV)
- Inhaltsverzeichnis
- § 1 Zweck der Prüfung
- § 2 Information und Beratung
- § 3 Meldung und Zulassung zur Prüfung
- § 4 Zeitpunkt und Ort der Nichtschülerprüfungen
- § 5 Prüfungsausschuß
- § 6 Fachausschüsse
- § 7 Niederschriften
- § 8 Teilnahme von Zuhörenden
- § 9 Anforderungen der Prüfung
- § 10 Gliederung der Prüfung
- § 11 Zeugnisse
- § 12 Nachprüfung
- § 13 Wiederholungsprüfung
- § 13a Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil)
- § 14 Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis
- § 15 Täuschungen und andere Unregelmäßigkeiten
- § 16 Akteneinsicht
- § 17 Bestimmungen für Menschen mit einer nachgewiesenen physischen oder psychischen Beeinträchtigung
- § 18 Durchführung der schriftlichen Prüfung
- § 19 Durchführung der mündlichen Prüfung
- § 20 Bewertung und Gesamtergebnis der Prüfung
- § 21 Prüfungsfächer
- § 22 Durchführung der schriftlichen Prüfung
- § 23 Ergebnis der schriftlichen Prüfung
- § 24 Durchführung der mündlichen Prüfung
- § 25 Ergebnis der mündlichen Prüfung
- § 26 Gesamtergebnis der Prüfung
- § 27 Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler genehmigter Ersatzschulen
- § 28 Latinum, Graecum und Hebraicum
- § 29 (aufgehoben)
- § 30 Gebühren
- § 30a Übergangsbestimmung
- § 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Umsetzungstabelle Noten/Punkte
- Übersicht über die im Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife erreichbare Höchstzahl von Punkten
- Tabelle zur Bestimmung der Durchschnittsnote für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
- Tabelle zur Bestimmung der Durchschnittsnote für den Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil)
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