Gesetz über die Weiterbildung und Fortbildung in den Fachberufen des Gesundheitswesens (WBGesG)
INHALT
Gesetz über die Weiterbildung und Fortbildung in den Fachberufen des Gesundheitswesens (WBGesG)
- Gesetz über die Weiterbildung und Fortbildung in den Fachberufen des Gesundheitswesens (WBGesG)
- Inhaltsverzeichnis
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 2a Fortbildungspflicht
- § 3 Weiterbildungsbezeichnungen
- § 3a Spezialisierte Krankenpflegekräfte
- § 4 Führen der Weiterbildungsbezeichnung
- § 5 Im Ausland erworbene Weiterbildungsabschlüsse
- § 5a Unterlagen und Bescheinigungen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Weiterbildungsabschlüssen
- § 5b Verfahren für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Weiterbildungsabschlüssen
- § 5c Weiterbildungsabschlüsse der Deutschen Demokratischen Republik
- § 5d Verwaltungszusammenarbeit
- § 5e Vorwarnmechanismus
- § 6 Durchführung der Weiterbildung
- § 7 Abschluß der Weiterbildung
- § 8 Anerkennung von Weiterbildungsstätten
- § 9 Rechtsverordnungen
- § 10 Fachbeiräte
- § 11 Aufsicht
- § 11a Erbringung von Dienstleistungen
- § 12 Zuständigkeiten
- § 13 Ordnungswidrigkeiten
- § 14 Übergangsvorschriften
- § 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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