BbgFAG
INHALT
Gesetz über den allgemeinen Finanzausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Land Brandenburg (Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetz - BbgFAG)
- Gesetz über den allgemeinen Finanzausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Land Brandenburg (Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetz - BbgFAG)
- Inhaltsübersicht
- Unterabschnitt 1 Grundsätze
- Unterabschnitt 2 Berechnung der allgemeinen Schlüsselzuweisungen an Gemeinden
- Unterabschnitt 3 Berechnung der allgemeinen Schlüsselzuweisungen an die Landkreise
- § 1 Finanzausgleichsleistungen und Grundsätze der Lastenverteilung
- § 2 Festlegungen, Bekanntmachung und Abrechnung der Finanzausgleichsleistungen
- § 3 Verbundmasse
- § 4 Überführung zweckgebundener Mittel in den kommunalen Finanzausgleich
- § 5 Verwendung der Finanzausgleichsmasse, Verordnungsermächtigung
- Unterabschnitt 1 Grundsätze
- § 6 Allgemeine Grundsätze
- Unterabschnitt 2 Berechnung der allgemeinen Schlüsselzuweisungen an Gemeinden
- § 7 Bedarfsmesszahl für die Gemeinden
- § 8 Bedarfsansatz für die Gemeinden
- § 9 Ermittlung der Steuerkraftmesszahl
- Unterabschnitt 3 Berechnung der allgemeinen Schlüsselzuweisungen an die Landkreise
- § 10 Bedarfsmesszahl für die Landkreise
- § 11 Bedarfsansatz für die Landkreise
- § 12 Ermittlung der Umlagekraftmesszahl für die Landkreise
- § 13 Berechnung und Verteilung der investiven Schlüsselzuweisungen
- § 14 Schullastenausgleich
- § 14a Mehrbelastungsausgleich für Mittelzentren und Kreisstädte
- § 14b Mehrbelastungsausgleich für grundfunktionale Schwerpunkte
- § 15 Sozial- und Jugendhilfelastenausgleich
- § 15a Anteilige Weiterleitung der Bundesbeteiligung an den Mehraufwendungen für die Geflüchteten
- § 16 Ausgleichsfonds
- § 17 Familienleistungsausgleich
- § 17a Finanzausgleichsumlage
- § 18 Kreisumlage
- § 19 Berechnung, Festsetzung und Auszahlung
- § 20 Einwohnerzahl, Gebietsfläche, Gebietsstand
- § 21 Beirat
- § 22 Ausgleich fehlerhafter Zuweisungen
- § 23 Anteiliger Ausgleich der kommunalen Steuermindereinnahmen in den Jahren 2021 und 2022
- § 23a Anteiliger Ausgleich der kommunalen Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer (netto) in den Jahren 2021 und 2022
- § 24 Kostenausgleich für die Wahrnehmung vor dem 5. Dezember 1993 übertragener Aufgaben
- § 24a Weitergabe von Einsparungen an Wohngeldleistungen
- § 25 Verjährung
- § 26 In-Kraft-Treten
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