Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Staatsdienst im Markscheidefach (A-POhDMark)
INHALT
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Staatsdienst im Markscheidefach (A-POhDMark)
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Staatsdienst im Markscheidefach (A-POhDMark)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 Allgemeines
- Abschnitt 2 Ausbildung
- Abschnitt 3 Große Staatsprüfung
- Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
- Teil 2 Vorbereitungsdienst
- § 6 Dauer des Vorbereitungsdienstes
- § 7 Ziel
- § 8 Vorzeitige Entlassung
- § 9 Ausbildungsbehörde und Ausbildungsleiter
- § 10 Ausbildungsabschnitte
- § 11 Ausbildung bei Bergwerksunternehmen
- § 12 Ausbildung beim Landesamt für Geowissenschaften und Rohstoffe
- § 13 Ausbildung beim Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) und bei einem Kataster- und Vermessungsamt
- § 14 Ausbildung bei einer Regionalen Planungsgemeinschaft und bei einer Behörde für Wasserwirtschaft oder Umweltschutz
- § 15 Reisezeit
- § 16 Ausbildung beim Bergamt
- § 17 Ausbildung beim Oberbergamt
- § 18 Beurteilung
- § 19 Zweck der Prüfung
- § 20 Prüfungsausschuß
- § 21 Anmeldung zur Prüfung
- § 22 Durchführung der Prüfung
- § 23 Häusliche Prüfungsarbeit
- § 24 Aufsichtsarbeiten
- § 25 Mündliche Prüfung
- § 26 Bewertung der Prüfungsleistungen und Gesamtergebnis der Prüfung
- § 27 Prüfungsniederschrift
- § 28 Prüfungsergebnis und Zeugnis
- § 29 Wiederholung der Prüfung
- § 30 Wirkungen der Prüfung
- Teil 3 Schlußbestimmungen
Feedback