Sächsische Zulassungszahlenverordnung 2024/2025 – SächsZZVO 2024/2025
INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften im Studienjahr 2024/2025 (Sächsische Zulassungszahlenverordnung 2024/2025 – SächsZZVO 2024/2025)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften im Studienjahr 2024/2025 (Sächsische Zulassungszahlenverordnung 2024/2025 – SächsZZVO 2024/2025)
- § 1 Zulassungszahlen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger
- § 2 Zulassungsbegrenzungen für Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Studienanfängerinnen oder Studienanfänger sind
- § 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1 und 2 Satz 2)
- Zulassungszahlen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger
- Anlage 2 (zu § 2 Absatz 1 und 2 Satz 1)
- Auffüllgrenzen für bestehende Studiengänge
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