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VwV Überlassung von staatseigenen Grundstücken
DE - Landesrecht Sachsen
17.04.1994
INHALT
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Überlassung von staatseigenen Grundstücken, Gebäuden und Räumen an Studentenwerke – Anstalten des öffentlichen Rechts – (Rahmenbestimmungen)
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Überlassung von staatseigenen Grundstücken, Gebäuden und Räumen an Studentenwerke – Anstalten des öffentlichen Rechts – (Rahmenbestimmungen)
I Überlassungszweck
II Überlassungsart
III Inkrafttreten
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