Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SächsSÜG
INHALT
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SächsSÜG)
- Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SächsSÜG)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. März 2012
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Zweck und Anwendungsbereich
- § 2 Betroffener Personenkreis
- § 3 Zuständigkeit
- § 4 Verschlusssachen
- § 5 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse
- § 6 Rechte der betroffenen Person; Rechte der in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Person
- Abschnitt 2 Überprüfungsarten
- § 7 Arten der Sicherheitsüberprüfung
- § 8 Einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1)
- § 9 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2)
- § 10 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3)
- Abschnitt 3 Datenerhebung und Verfahren
- § 11 Befugnis zur Datenerhebung
- § 12 Maßnahmen der zuständigen Stelle und der mitwirkenden Behörde
- § 13 Sicherheitserklärung
- § 14 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
- § 15 Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit
- § 16 Unterrichtung durch die personalverwaltende Stelle
- § 17 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
- § 18 Aktualisierung der Sicherheitserklärung, Wiederholungsüberprüfung
- Abschnitt 4 Akten über die Sicherheitsüberprüfung; Datenverarbeitung
- § 19 Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte
- § 20 Aufbewahren und Vernichten der Unterlagen
- § 21 Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten in Dateien
- § 22 Übermittlung und Zweckbindung
- § 23 Berichtigen, Löschen und Sperren personenbezogener Daten
- § 24 Auskunft
- Abschnitt 5 Sicherheitsüberprüfungen im nicht-öffentlichen Bereich
- § 25 Anwendungsbereich
- § 26 Zuständigkeit
- § 27 Sicherheitserklärung
- § 28 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung; Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse
- § 29 Aktualisierung der Sicherheitserklärung
- § 30 Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse
- § 31 Sicherheitsakte der nicht-öffentlichen Stelle
- § 32 Datenverarbeitung, -nutzung und -berichtigung in automatisierten Dateien
- Abschnitt 6 Reisebeschränkungen und Schlussvorschriften
- § 33 Reisebeschränkungen
- § 34 Rechtsverordnung
- § 35 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
- § 36 Geltung des Sächsischen Datenschutzgesetzes
- § 37 Einschränkung von Grundrechten
- § 38 Sicherheitsüberprüfung kommunaler Bediensteter
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