VwV-SächsRKG
INHALT
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Sächsischen Reisekostengesetzes (VwV-SächsRKG)
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Sächsischen Reisekostengesetzes (VwV-SächsRKG)
- A. Regelungen zu den einzelnen Vorschriften des Sächsischen Reisekostengesetzes
- I. Zu § 1 des Sächsischen Reisekostengesetzes – Geltungsbereich, Art der Reisekostenvergütung
- II. Zu § 2 des Sächsischen Reisekostengesetzes – Dienstreisen
- III. Zu § 3 des Sächsischen Reisekostengesetzes – Anspruch auf Reisekostenvergütung
- IV. Zu § 4 des Sächsischen Reisekostengesetzes – Fahrt- und Flugkostenerstattung
- V. Zu § 5 des Sächsischen Reisekostengesetzes – Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung
- VI. Zu § 6 des Sächsischen Reisekostengesetzes – Tagegeld, Aufwandsvergütung
- VII. Zu § 7 des Sächsischen Reisekostengesetzes – Übernachtungskostenerstattung, Übernachtungspauschale
- VIII. Zu § 8 des Sächsischen Reisekostengesetzes – Erstattung der Auslagen bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort
- IX. Zu § 9 des Sächsischen Reisekostengesetzes – Nebenkosten, Erstattung der Auslagen bei Reisevorbereitungen
- X. Zu § 10 des Sächsischen Reisekostengesetzes – Erkrankung während einer Dienstreise
- XI. Zu § 11 des Sächsischen Reisekostengesetzes – Verbindung von Dienstreisen mit Privatreisen
- XII. Zu § 12 des Sächsischen Reisekostengesetzes – Bemessung der Reisekostenvergütung in besonderen Fällen, Pauschvergütung
- XIII. Zu § 13 des Sächsischen Reisekostengesetzes – Auslandsdienstreisen
- XIV. Zu § 15 des Sächsischen Reisekostengesetzes – Trennungsgeld
- XV. Zu § 16 des Sächsischen Reisekostengesetzes – Erstattung von Auslagen bei Reisen aus besonderem Anlass
- B. Regelungen zum Verfahren und zur Zuständigkeit
- I. Allgemeines
- II. Vordrucke/Formulare
- III. Verfahren bei der Anordnung oder Genehmigung von Dienstreisen
- IV. Verfahren bei Abrechnung und Zahlung der Reisekostenvergütung
- C. Inkrafttreten und Außerkrafttreten
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