POQuadaF
INHALT
Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Fortbildungsprüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation der ausbildenden Fachkräfte (POQuadaF)
- Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Fortbildungsprüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation der ausbildenden Fachkräfte (POQuadaF)
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- Inhaltsübersicht:
- Abschnitt 1 Errichtung, Aufgaben und Geschäftsgang der Prüfungsorgane
- § Prüfungsorgane
- § 2 Errichtung der Prüfungsausschüsse
- § 3 Zusammensetzung und Berufung der Prüfungsausschüsse
- § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
- § 5 Aufgaben der Prüfungsorgane
- § 6 Verschwiegenheit
- Abschnitt 2 Vorbereitung der Fortbildungsprüfung
- § 7 Prüfungstermine
- § 8 Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildungsprüfung
- § 9 Anmeldung zur Fortbildungsprüfung
- § 10 Entscheidung über die Zulassung zur Fortbildungsprüfung
- Abschnitt 3 Durchführung der Fortbildungsprüfung
- § 11 Prüfungszweck
- § 12 Gliederung der Fortbildungsprüfung
- § 13 Prüfungsvergünstigungen
- § 14 Ausweispflicht und Belehrung
- § 15 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
- § 16 Rücktritt, Nichtteilnahme
- § 17 Niederschrift
- Abschnitt 4 Beschluss und Beurkundung des Prüfungsergebnisses
- § 18 Beschluss über das Bestehen und Nichtbestehen der Fortbildungsprüfung
- § 19 Prüfungszeugnis
- § 20 Nicht bestandene Fortbildungsprüfung
- Abschnitt 5 Wiederholungsprüfung
- § 21 Wiederholung der Fortbildungsprüfung
- Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
- § 22 Prüfungsunterlagen
- § 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Genehmigung
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