FRL Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF Plus 2021–2027
INHALT
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds Plus im Förderzeitraum 2021–2027 mitfinanzierten Vorhaben der nachhaltigen sozialen Stadtentwicklung (FRL Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF Plus 2021–2027)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds Plus im Förderzeitraum 2021–2027 mitfinanzierten Vorhaben der nachhaltigen sozialen Stadtentwicklung (FRL Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF Plus 2021–2027)
- [geändert durch RL vom 6. Juli 2023 (SächsABl. S. 1270) mit Wirkung ab 1. Juli 2023]
- Teil 1 Allgemeine Regelungen
- Teil 2 Besondere Regelungen
- A. Vorhabensbereich „Chancengleichheit und Teilhabe in benachteiligten Stadtgebieten“
- I. Zuwendungszweck
- II. Gegenstand der Förderung
- III. Zuwendungsempfänger
- IV. Zuwendungsvoraussetzungen
- V. Anforderungen an das Gebiet
- VI. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
- VII. Antrags- und Bewilligungsverfahren
- VIII. Verwendungsnachweisverfahren
- B. Vorhabensbereich „Servicestelle für Quartiersentwicklung und Gemeinwesenarbeit in benachteiligten Stadtgebieten“
- I. Zuwendungszweck
- II. Gegenstand der Förderung
- III. Zuwendungsempfänger
- IV. Zuwendungsvoraussetzungen
- V. Umfang und Höhe der Zuwendung
- VI. Verfahren
- Teil 3 Inkrafttreten
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