VwV MD-VerwR
INHALT
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die Voraussetzungen der Anerkennung der Organisationen und Verbände sowie das Verfahren zur Benennung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Medizinischen Dienstes im Freistaat Sachsen nach § 279 Absatz 5 Satz 3 und 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (VwV MD-VerwR)
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die Voraussetzungen der Anerkennung der Organisationen und Verbände sowie das Verfahren zur Benennung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Medizinischen Dienstes im Freistaat Sachsen nach § 279 Absatz 5 Satz 3 und 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (VwV MD-VerwR)
- I. Voraussetzungen der Anerkennung der Organisationen und Verbände
- II. Anerkannte Organisationen und Verbände
- III. Vorschlagsverfahren
- IV. Benennung, Amtsdauer
- V. Inkrafttreten
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