VwV MD-VerwR
DE - Landesrecht Sachsen

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Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die Voraussetzungen der Anerkennung der Organisationen und Verbände sowie das Verfahren zur Benennung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Medizinischen Dienstes im Freistaat Sachsen nach § 279 Absatz 5 Satz 3 und 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (VwV MD-VerwR)

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