VwV Justizorganisation
INHALT
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zu übergreifenden Organisationsvorschriften für den Geschäftsbereich der Justiz (VwV Justizorganisation)
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zu übergreifenden Organisationsvorschriften für den Geschäftsbereich der Justiz (VwV Justizorganisation)
- [geändert durch VwV vom 22. Juli 2022 (SächsMBlJus. S. 268) mit Wirkung vom 1. August 2022]
- Inhaltsübersicht
- A. Allgemeine Vorschriften
- I. Verwendung des Wappens des Freistaates Sachsen
- II. Zuständigkeit für die Landesjustizkasse Chemnitz
- III. Amtstracht
- IV. Gerichtstage
- V. Festsetzung der Zahl der Spruchkörper
- VI. Veröffentlichung gerichtlicher Bekanntmachungen
- B. Personalwesen
- I. Beratender Ausschuss nach § 18 Absatz 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes und Beratender Ausschuss nach § 11 Absatz 2 des Sozialgerichtsgesetzes
- II. Zuständigkeit zur Vereidigung der Vorsitzenden des Anwaltsgerichtshofes und des Anwaltsgerichts sowie zur Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in die Spruchkörper für Steuerberater und Steuerbevollmächtigtensachen bei den Landgerichten und dem Oberlandesgericht
- III. Förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen
- IV. Zuständigkeit im verwaltungsgerichtlichen, sozialgerichtlichen und finanzgerichtlichen Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- C. Justizwachtmeistereien
- I. Einrichtung und Aufgaben der Justizwachtmeistereien bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften
- II. Durchführung des Sitzungs- und Vorführdienstes bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften
- III. Zulassung von Reizstoffsprühgeräten und Teleskop-Einsatzstöcken im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften
- IV. Umgang mit Schusswaffen
- D. Schlussvorschrift
- E. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1 (zu Großbuchstabe A Ziffer I)
- Anlage 2 (zu Großbuchstabe A Ziffer VI Nummer 4 Buchstabe a)
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