POWabauM
INHALT
Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wasserbaumeister/Geprüfte Wasserbaumeisterin (POWabauM)
- Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wasserbaumeister/Geprüfte Wasserbaumeisterin (POWabauM)
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- Inhaltsübersicht:
- Abschnitt 1 Errichtung, Aufgaben und Geschäftsgang der Prüfungsorgane
- § 1 Prüfungsorgane
- § 2 Errichtung des Prüfungsausschusses
- § 3 Zusammensetzung und Berufung des Prüfungsausschusses
- § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
- § 5 Aufgaben der Prüfungsorgane
- § 6 Verschwiegenheit
- Abschnitt 2 Vorbereitung der Fortbildungsprüfung
- § 7 Prüfungstermine
- § 8 Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildungsprüfung
- § 9 Anmeldung zur Fortbildungsprüfung
- § 10 Entscheidung über die Zulassung zur Fortbildungsprüfung
- Abschnitt 3 Durchführung der Fortbildungsprüfung
- § 11 Prüfungszweck
- § 12 Gegenstand und Gliederung der Fortbildungsprüfung
- § 13 Ergänzungsprüfung
- § 14 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
- § 15 Prüfungsvergünstigungen
- § 16 Ausweispflicht und Belehrung
- § 17 Anonymitätsprinzip
- § 18 Ablauf der Fortbildungsprüfung
- § 19 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
- § 20 Rücktritt, Nichtteilnahme
- § 21 Niederschrift
- Abschnitt 4 Bewertung der Prüfungsleistungen, Beschluss und Beurkundung der Prüfungsergebnisse
- § 22 Bewertung der Prüfungsleistungen
- § 23 Beschluss der Ergebnisse der Fortbildungsprüfung
- § 24 Prüfungszeugnis
- § 25 Nicht bestandene Fortbildungsprüfung
- Abschnitt 5 Wiederholungsprüfung
- § 26 Wiederholung der Fortbildungsprüfung
- Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
- § 27 Prüfungsunterlagen
- § 28 Übergangsregelungen
- § 29 Inkrafttreten und Genehmigung
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