SMK-ESF-Plus-Richtlinie Bildungspotenziale lebenslanges Lernen 2021–2027
INHALT
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds Plus 2021–2027 mitfinanzierten Vorhaben zur Erhöhung der Bildungspotenziale für das lebenslange Lernen (SMK-ESF-Plus-Richtlinie Bildungspotenziale lebenslanges Lernen 2021–2027)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds Plus 2021–2027 mitfinanzierten Vorhaben zur Erhöhung der Bildungspotenziale für das lebenslange Lernen (SMK-ESF-Plus-Richtlinie Bildungspotenziale lebenslanges Lernen 2021–2027)
- [zuletzt geändert durch RL vom 17. November 2023 (SächsABl. S. 1523) mit Wirkung vom 17. November 2023]
- I. Allgemeine Regelungen
- II. Gegenstand der Förderung
- III. Inkrafttreten und Außerkrafttreten
- Anlage 1 (zu Ziffer II Buchstabe D Nummer 3.1)
- Berufsqualifikationen der in Vorhaben gemäß Ziffer II Buchstabe D Nummer 1.1 einzustellenden zusätzlichen Fachkräfte
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