VwV Gleichwertigkeit Bildungsabschlüsse i.S. Art. 37 Abs. 1 EV
INHALT
Verwaltungsvorschrift über die Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen im Sinne des Art. 37 Abs. 1 des Einigungsvertrages
Inhaltsverzeichnis wird erstellt
Feedback