Schulordnung Berufsfachschule – BFSO
INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Berufsfachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Berufsfachschule – BFSO)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Berufsfachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Berufsfachschule – BFSO)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. August 2024
- Inhaltsübersicht
- Teil 1 Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 1 Allgemeines
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Ziel, Inhalt und Gliederung der Ausbildung
- Abschnitt 2 Aufnahme- und Auswahlverfahren
- § 3 Aufnahmeverfahren
- § 4 Auswahlverfahren
- § 5 Versagungsgründe
- § 6 Aufnahmeentscheidung und Nachrückverfahren
- § 7 Aufnahme in ein erweitertes Bildungsangebot
- § 8 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
- Abschnitt 3 Grundsätze des Schulbetriebs
- § 9 Stundentafeln, Lehrpläne und Klassenbücher
- § 10 Unterrichts- und Ausbildungszeit, Beurlaubung
- § 11 Betriebspraktikum und praktische Ausbildung
- Abschnitt 4 Nachweis und Bewertung der Leistung
- § 12 Leistungsnachweise
- § 13 Bewertung der Leistungen
- § 14 Nachteilsausgleich
- § 15 Versäumnis und Verweigerung eines Leistungsnachweises
- § 16 Täuschungshandlung
- Abschnitt 5 Fortgang und Ende des Schulverhältnisses
- § 17 Versetzung
- § 18 Wiederholung
- § 19 Schulwechsel und Verlängerung des Schulverhältnisses
- § 20 Beendigung des Schulverhältnisses
- Abschnitt 6 Abweichende Regelungen für die praktische Ausbildung auf Grund der COVID-19-Pandemie
- § 21 Besondere Regelungen auf Grund der COVID-19-Pandemie
- Abschnitt 7 Abschlussprüfung
- § 22 Allgemeines
- § 23 Aufgabenerstellungskommission
- § 24 Prüfungsausschuss
- § 25 Fachausschuss
- § 26 Protokoll
- § 27 Festsetzung der Vornote und Zulassung
- § 28 Schriftliche Prüfung
- § 29 Mündliche Prüfung
- § 30 Zusätzliche mündliche Prüfung
- § 31 Praktische Prüfung
- § 32 Zeugnis- und Prüfungsnoten sowie Bestehen der Ausbildung
- § 33 Versäumnis und Nachholung
- § 34 Täuschungshandlung und Ordnungsverstöße
- § 35 Wiederholung der Prüfung
- Abschnitt 8 Halbjahresinformationen, Zeugnisse und Bescheinigungen
- § 36 Halbjahresinformationen, Zeugnisse und Bescheinigungen
- § 37 Mittlerer Schulabschluss
- § 38 Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen und Berufsqualifikationen
- Abschnitt 9 Abschlussprüfung für Schulfremde
- § 39 Allgemeines
- § 40 Zulassung und Prüfungsverfahren
- § 41 Prüfungslernfelder der Schulfremdenprüfung
- § 42 Prüfungsergebnisse, Zeugnisnoten und Bestehen der Schulfremdenprüfung
- § 43 Teilwiederholung und Wiederholung der Schulfremdenprüfung
- Teil 2 Besondere Vorschriften
- Abschnitt 1 Berufsfachschulen für landesrechtlich geregelte Berufe
- Unterabschnitt 1 Allgemeines
- § 44 Gliederung
- Unterabschnitt 2 Berufsfachschule für medizinische Dokumentation
- § 45 Ausbildungsziel und -dauer
- § 46 Aufnahmevoraussetzungen
- § 47 Schriftliche Prüfung
- § 48 Mündliche Prüfung
- § 49 Praktische Prüfung
- § 50 Schulfremdenprüfung
- § 51 Berufsbezeichnung
- Unterabschnitt 3 Berufsfachschule für Pflegehilfe
- § 52 Ausbildungsziel
- § 53 Dauer und Gliederung der Ausbildung
- § 54 Anrechnung beruflicher Vorbildung
- § 55 Praktische Ausbildung
- § 56 Aufnahmevoraussetzungen und -verfahren
- § 57 Zulassung zur Abschlussprüfung
- § 58 Schriftliche Prüfung
- § 59 Praktische Prüfung und Prüfungsnote
- § 60 Schulfremdenprüfung
- § 61 Berufsbezeichnung
- Unterabschnitt 4 Berufsfachschule für Sozialwesen
- § 62 Ausbildungsziel
- § 63 Aufnahmevoraussetzungen und -verfahren sowie Dauer der Ausbildung
- § 64 Leistungsnachweise während der praktischen Ausbildung
- § 65 Zulassung zur Abschlussprüfung
- § 66 Schriftliche Prüfung
- § 67 Mündliche Prüfung
- § 68 Praktische Prüfung
- § 69 Zeugnisnote für die praktische Ausbildung
- § 70 Schulfremdenprüfung
- § 71 Berufsbezeichnung
- Abschnitt 2 Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe
- Unterabschnitt 1 Gliederung, Geltungsbereich und Allgemeines
- § 72 Gliederung
- § 73 Geltungsbereich
- § 74 Halbjahres- und Jahreszeugnisse
- § 75 Praktische Ausbildung
- § 76 Nachweis der Teilnahme
- § 77 Staatliche Prüfung
- Unterabschnitt 2 Berufsfachschule für Anästhesietechnische Assistenz
- § 78 Ausbildungsziel
- § 79 Beendigung des Schulverhältnisses
- Unterabschnitt 3 Berufsfachschule für Diätassistenz
- § 80 Ausbildungsziel
- Unterabschnitt 4 Berufsfachschule für Ergotherapie
- § 81 Ausbildungsziel
- Unterabschnitt 5 Berufsfachschule für Logopädie
- § 82 Ausbildungsziel
- Unterabschnitt 6 Berufsfachschule für Medizinische Technologie
- § 83 Ausbildungsziel
- § 84 Beendigung des Schulverhältnisses
- Unterabschnitt 7 Berufsfachschule für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
- § 85 Ausbildungsziel
- § 86 Beendigung des Schulverhältnisses
- Unterabschnitt 8 Berufsfachschule für Operationstechnische Assistenz
- § 87 Ausbildungsziel
- § 88 Beendigung des Schulverhältnisses
- Unterabschnitt 9 Berufsfachschule für Orthoptik
- § 89 Ausbildungsziel
- Unterabschnitt 10 Berufsfachschule für Pflegeberufe
- § 90 Ausbildungsziel
- § 91 Praxisbegleitung
- § 92 Schriftlicher Prüfungsteil der Zwischenprüfung
- § 93 Praktischer Teil der Zwischenprüfung
- § 94 Gefährdung des Ausbildungsziels
- § 95 Wechsel des Trägers der praktischen Ausbildung
- § 96 Beendigung des Schulverhältnisses
- Unterabschnitt 11 Berufsfachschule für Pharmazeutisch-technische Assistenz
- § 97 Ausbildungsziel
- § 98 Beendigung des Schulverhältnisses
- § 99 Auswahlverfahren und Versagungsgrund
- Unterabschnitt 12 Berufsfachschule für Physiotherapie
- § 100 Ausbildungsziel
- Unterabschnitt 13 Berufsfachschule für Podologie
- § 101 Ausbildungsziel
- Abschnitt 3 Berufsfachschule für anerkannte Ausbildungsberufe
- Unterabschnitt 1 Allgemeines
- § 102 Zeugnisse
- § 103 Anzuwendende Vorschriften
- Unterabschnitt 2 Berufsfachschule für Musikinstrumentenbau
- § 104 Ausbildungsziel und Dauer der Ausbildung
- § 105 Aufnahmevoraussetzungen
- Unterabschnitt 3 Berufsfachschule für das Uhrmacherhandwerk
- § 106 Ausbildungsziel und Dauer der Ausbildung
- § 107 Aufnahmevoraussetzungen
- Teil 3 Schlussbestimmungen
- § 108 Übergangsvorschriften
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