Schulordnung Berufliche Gymnasien – BGySO
INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Berufliche Gymnasien im Freistaat Sachsen (Schulordnung Berufliche Gymnasien – BGySO)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Berufliche Gymnasien im Freistaat Sachsen (Schulordnung Berufliche Gymnasien – BGySO)
- Inhaltsübersicht
- Teil 1 Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 1 Allgemeines
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Aufbau und Bildungsziel
- § 3 Unterrichtsinhalte und -organisation
- Abschnitt 2 Aufnahme
- § 4 Aufnahmevoraussetzungen
- § 5 Versagungsgründe
- § 6 Feststellungsprüfung in der Herkunftssprache
- § 7 Aufnahmeverfahren
- § 8 Auswahlverfahren
- § 9 Aufnahmeentscheidung
- Abschnitt 3 Fortgang und Ende des Schulverhältnisses
- § 10 Verweildauer
- § 11 Beurlaubung
- § 12 Schulwechsel
- § 13 Beendigung des Schulverhältnisses
- Abschnitt 4 Fremdsprachen
- § 14 Fremdsprachenunterricht
- § 15 Zuweisung zum Unterricht in der zweiten Fremdsprache
- Abschnitt 5 Grundsätze der Leistungsermittlung und -bewertung
- § 16 Grundsätze der Leistungsermittlung, Leistungsnachweise und Bewertungsmaßstäbe
- § 17 Klassenarbeiten
- § 18 Klausuren und Belegarbeit
- § 19 Kurzkontrollen
- § 20 Mündliche und fachpraktische Leistungen
- § 21 Komplexe Leistungsnachweise
- § 22 Hausaufgaben
- § 23 Bewertung im Fach Sport
- § 24 Täuschungshandlung
- § 25 Versäumnis und Verweigerung eines Leistungsnachweises
- § 26 Nachholen schriftlicher Leistungsnachweise und Leistungsfeststellung
- § 27 Nachteilsausgleich
- § 28 Halbjahresnote, Jahresnote und Kurshalbjahresergebnisse
- Teil 2 Gymnasiale Oberstufe und Abiturprüfung
- Abschnitt 1 Allgemeines
- § 29 Struktur und Organisation
- § 30 Oberstufenberatung
- Unterabschnitt 1 Klassenstufe 11, Versetzung und Wiederholung
- § 31 Versetzung
- § 32 Versetzungsentscheidung
- § 33 Wiederholung der Klassenstufe 11
- Unterabschnitt 2 Benotungssysteme
- § 34 Benotung in Klassenstufe 11
- § 35 Punktesystem in den Jahrgangsstufen 12 und 13
- Abschnitt 2 Unterrichtsangebot
- § 36 Unterrichtsfächer und Aufgabenfelder
- § 37 Kursangebot
- § 38 Leistungskurse und Leistungskursfächer
- § 39 Grundkurse und Belegpflicht
- § 40 Kurswahl
- Abschnitt 3 Gesamtqualifikation und Zulassung zur Abiturprüfung
- § 41 Einbringungspflicht und Gesamtqualifikation
- § 42 Wahl der Abiturprüfungsfächer
- § 43 Besondere Lernleistung
- § 44 Zulassung zur Abiturprüfung
- Abschnitt 4 Abiturprüfung
- Unterabschnitt 1 Abiturprüfungsverfahren
- § 45 Prüfungsausschuss
- § 46 Fachausschüsse
- § 47 Belehrungen und Protokoll
- § 48 Abiturprüfungsfächer
- § 49 Abiturprüfung im Fach Englisch
- § 50 Mündlicher Abiturprüfungsteil
- § 51 Zusätzliche mündliche Prüfung
- § 52 Abiturprüfungsergebnis
- § 53 Bekanntgabe der schriftlichen Abiturprüfungsergebnisse
- § 54 Prüfungsversäumnis und Nachprüfungen
- § 55 Täuschungshandlung und Ordnungsverstöße
- § 56 Gesamtqualifikation und Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife
- Unterabschnitt 2 Wiederholung in den Jahrgangsstufen 12 und 13
- § 57 Wiederholung in den Jahrgangsstufen 12 und 13
- § 58 Kurswahl bei der Wiederholung und Leistungsfeststellung
- Abschnitt 5 Schulfremdenprüfung
- § 59 Allgemeines
- § 60 Zulassung zur Schulfremdenprüfung
- § 61 Prüfungsfächer in der Schulfremdenprüfung
- § 62 Bewertung und Gesamtqualifikation
- § 63 Wiederholung der Schulfremdenprüfung
- Abschnitt 6 Zeugnisse
- § 64 Halbjahres- und Jahreszeugnis sowie Abgangszeugnisse
- § 65 Zeugnis über die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife
- § 66 Abschlusszeugnis in der Schulfremdenprüfung
- § 67 Abschlusszeugnis im doppelqualifizierenden Bildungsgang
- Teil 3 Doppelqualifizierender Bildungsgang
- § 68 Duale Berufsausbildung und Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife
- § 69 Struktur und Dauer der Ausbildung
- § 70 Aufnahmevoraussetzungen und Ausbildungsbedingungen
- § 71 Beginn der betrieblichen Ausbildung
- § 72 Urlaubsanspruch
- § 73 Doppelqualifizierender Bildungsgang in der Qualifizierungsphase
- § 74 Wiederholung und Ausscheiden aus dem doppelqualifizierenden Bildungsgang
- § 75 Beleg- und Einbringungspflicht der Leistungs- und Grundkurse
- § 76 Abiturprüfung
- Teil 4 Schlussbestimmungen
- § 77 Übergangsregelung
- Anlage 1 (zu § 41 Absatz 6 Satz 1 und § 66 Absatz 2)
- Errechnung der Durchschnittsnote (N) aus der Punktzahl der Gesamtqualifikation P
- Anlage 3 (zu § 62 Absatz 1)
- Bewertung und Gesamtqualifikation in der Schulfremdenprüfung
- Anlage 4 (zu § 68 Absatz 3)
- Zuordnung der anerkannten Ausbildungsberufe zu den Fachrichtungen des Beruflichen Gymnasiums
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