Sächsische Bergverordnung – SächsBergVO 
                
                
            INHALT
Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes über die der Bergaufsicht unterliegenden Betriebe, Tätigkeiten und Einrichtungen (Sächsische Bergverordnung – SächsBergVO) ¹
- Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes über die der Bergaufsicht unterliegenden Betriebe, Tätigkeiten und Einrichtungen (Sächsische Bergverordnung – SächsBergVO) ¹
 - Inhaltsübersicht
 - Teil 1 Vorschriften für alle Betriebe
 - Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Verkehrssprache
 - § 3 Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
 - § 4 Prüfungen
 - § 5 Betriebliche Unterlagen
 - § 6 Betreten des Betriebsgeländes
 - § 7 Sicherung von Einrichtungen
 - § 8 Geotechnische Sicherheit
 - Abschnitt 2 Sachverständige
 - § 9 Sachverständige und sachverständige Stellen
 - Abschnitt 3 Ferngesteuerte, fernüberwachte und überwachungsbedürftige Anlagen
 - § 10 Ferngesteuerte und fernüberwachte Anlagen
 - § 11 Überwachungsbedürftige Anlagen
 - Teil 2 Zusätzliche Vorschriften für bestimmte Betriebe
 - Abschnitt 1 Bohrungen
 - § 12 Allgemeine Vorschriften, Anforderungen an Personen
 - § 13 Lagerstättenschutz und Grundwasserschutz bei Bohrungen
 - Abschnitt 2 Untertägige Betriebe
 - § 14 Sicherheitspfeiler
 - § 15 Grubenbaue
 - § 16 Schutz vor Wassereinbrüchen
 - § 17 Auswechseln und Rauben des Ausbaus
 - § 18 Signale im Fahr- und Förderbetrieb
 - § 19 Bewetterung
 - § 20 Jahresrevision der in Grubenbauen eingesetzten elektrischen Anlagen und Arbeitsmittel
 - § 21 Besondere Aufzeichnungen
 - Teil 3 Besondere Einrichtungen
 - Abschnitt 1 Bohranlagen und sonstige Anlagen zur Aufwältigung und Behandlung von Bohrungen
 - § 22 Anwendungsbereich
 - § 23 Anforderungen an den Betrieb von Bohranlagen und von sonstigen Anlagen
 - § 24 Aufbau, Abbau und Umsetzen von Bohranlagen
 - § 25 Anforderungen an regelmäßige Prüfungen
 - § 26 Betriebsbuch für Bohranlagen und sonstige Anlagen zur Aufwältigung und Behandlung von Bohrungen
 - Abschnitt 2 Schacht- und Schrägförderanlagen
 - § 27 Anwendungsbereich
 - § 28 Genehmigung von Schacht- und Schrägförderanlagen
 - § 29 Besondere Einrichtungen
 - § 30 Inbetriebnahme von Anlagen und Aufnahme der Seilfahrt
 - § 31 Einstellung und Wiederaufnahme der Seilfahrt
 - § 32 Abnahmeprüfung durch Sachverständige
 - § 33 Bescheinigung über Werkstoffprüfungen
 - § 34 Auflegen und Einhängen von Seilen und Erneuern von Seileinbänden
 - § 35 Seilaufliegezeiten
 - § 36 Regelmäßige Prüfungen
 - § 37 Betriebsbuch
 - Abschnitt 3 Förder- und Gewinnungsanlagen
 - § 38 Tagebaugroßgeräte
 - § 39 Schwimmende Geräte
 - § 40 Stetigförderer
 - Teil 4 Schlussvorschriften
 - § 41 Übergangsvorschriften
 - § 42 Ordnungswidrigkeiten
 - § 43 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
 - Anlage 1 (zu § 8 Abs. 2)
 - Anforderungen an die geotechnische Sicherheit
 - Anlage 2 (zu § 12 Abs. 1)
 - Anforderungen an den Bohrbetrieb bei der Herstellung von Bohrungen zur Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen und an Bohrungen nach § 127 BBergG