VwV vorzeitige Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
DE - Landesrecht Sachsen

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Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Zustimmung gemäß § 55 Absatz 3 des Sächsischen Beamtengesetzes zur vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

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