Sächsische Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung – SächsAuFGebVO
INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Inanspruchnahme der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum, der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen und der für die Berufsbildung im öffentlichen Dienst zuständigen Stelle (Sächsische Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung – SächsAuFGebVO)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die Inanspruchnahme der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum, der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen und der für die Berufsbildung im öffentlichen Dienst zuständigen Stelle (Sächsische Aus- und Fortbildungsgebührenverordnung – SächsAuFGebVO)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 18. September 2024
- Abschnitt 1 Inanspruchnahme der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum
- § 1 Gebührenpflicht, Gebührenschuldner und Gebührenbefreiung
- § 2 Höhe der Gebühr
- § 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühr
- Abschnitt 2 Inanspruchnahme der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen
- § 4 Gebührenpflicht, Gebührenschuldner und Gebührenbefreiung
- § 5 Höhe der Gebühr
- § 6 Entstehung und Fälligkeit der Gebühr
- Abschnitt 3 Inanspruchnahme der zuständigen Stelle
- § 7 Gebührenpflicht, Gebührenschuldner und Gebührenbefreiung
- § 8 Höhe der Gebühr
- § 9 Entstehung und Fälligkeit der Gebühr
- Abschnitt 4 Schlussvorschriften
- § 9a Übergangsregelung
- § 10 In-Kraft-Treten
- Anlage (aufgehoben)
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