VwV Aufnahme und Verteilung jüdischer Zuwanderer
DE - Landesrecht Sachsen

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Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Anordnung nach § 23 Abs. 1 und 2 AufenthG zur Aufnahme und Verteilung jüdischer Zuwanderer und ihrer Familienangehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion mit Ausnahme der baltischen Staaten – Herkunftsgebiet (VwV Aufnahme und Verteilung jüdischer Zuwanderer)

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