Sächsische Apostillen-Zuständigkeitsverordnung – SächsApostZuVO
INHALT
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeiten für die Erteilung von Apostillen und die Beglaubigung öffentlicher Urkunden im internationalen Rechtsverkehr (Sächsische Apostillen-Zuständigkeitsverordnung – SächsApostZuVO)
- Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeiten für die Erteilung von Apostillen und die Beglaubigung öffentlicher Urkunden im internationalen Rechtsverkehr (Sächsische Apostillen-Zuständigkeitsverordnung – SächsApostZuVO)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 30. November 2014
- § 1 Zuständigkeiten für die Erteilung der Apostille
- § 2 Zuständigkeiten aufgrund bilateraler völkerrechtlicher Verträge mit Belgien und Italien
- § 3 Inkrafttreten
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