Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Amtsanwälte – SächsAPOAA
INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die Ausbildung und Prüfung der Amtsanwälte (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Amtsanwälte – SächsAPOAA)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die Ausbildung und Prüfung der Amtsanwälte (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Amtsanwälte – SächsAPOAA)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. September 2020
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Erwerb der Befähigung
- § 2 Zulassungsvoraussetzungen
- § 3 Bewerbung und Zulassung
- § 4 Rechtsstellung
- Abschnitt 2 Ausbildung
- § 5 Dauer und Gliederung der Ausbildung
- § 6 Fachwissenschaftliches Studium
- § 7 Fachpraktische Ausbildung
- § 8 Leitung und Ausgestaltung der fachpraktischen Ausbildung
- § 9 Begleitende Lehrveranstaltungen
- § 10 Zeugnisse
- § 11 Noten
- § 12 Ausscheiden aus der Ausbildung
- Abschnitt 3 Prüfung
- § 13 Prüfung
- § 14 Wiederholung der Prüfung
- § 15 Verwendung nach der Prüfung
- Abschnitt 4 Inkrafttreten
- § 16 Inkrafttreten
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