Amtsbezeichnung der Leiterinnen und Leiter von Grundschulen, Hauptschulen oder Grund- und Hauptschulen mit bis zu 180 Schülern
DE - Landesrecht Niedersachsen

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Amtsbezeichnung der Leiterinnen und Leiter von Grundschulen, Hauptschulen oder Grund- und Hauptschulen mit bis zu 180 Schülern

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