Datenübertragungsregeln für die Übermittlung von Daten mittels Datenträger aus dem Schuldnerverzeichnis gemäß § 915d ZPO
INHALT
Datenübertragungsregeln für die Übermittlung von Daten mittels Datenträger aus dem Schuldnerverzeichnis gemäß § 915d ZPO
- Datenübertragungsregeln für die Übermittlung von Daten mittels Datenträger aus dem Schuldnerverzeichnis gemäß § 915d ZPO
- Datenübertragungsregeln für die Übermittlung von Daten mittels Datenträger aus dem Schuldnerverzeichnis gemäß § 915d ZPO
- Abschnitt 1 SchVDÜAV
- Abschnitt 2 SchVDÜAV
- Anlage 1 SchVDÜAV
- Anlage 2 SchVDÜAV
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