Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten sowie der ihnen gleichgestellten Personen in den Anwendungsbereich der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72; 1. Einrichtung von Verbindungsstellen...
INHALT
Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten sowie der ihnen gleichgestellten Personen in den Anwendungsbereich der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72; 1. Einrichtung von Verbindungsstellen für Beamtinnen und Beamte mit Beschäftigungszeiten in EU-Mitgliedstaaten, 2. Anrechnung gleichartiger ausländischer Leistungen i.S. des Artikels 46 a Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71, 3. Berücksichtigung ausländischer Beschäftigungszeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit
- Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten sowie der ihnen gleichgestellten Personen in den Anwendungsbereich der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72; 1. Einrichtung von Verbindungsstellen für Beamtinnen und Beamte mit Beschäftigungszeiten in EU-Mitgliedstaaten, 2. Anrechnung gleichartiger ausländischer Leistungen i.S. des Artikels 46 a Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71, 3. Berücksichtigung ausländischer Beschäftigungszeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit
- Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten sowie der ihnen gleichgestellten Personen in den Anwendungsbereich der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72; 1. Einrichtung von Verbindungsstellen für Beamtinnen und Beamte mit Beschäftigungszeiten in EU-Mitgliedstaaten, 2. Anrechnung gleichartiger ausländischer Leistungen i.S. des Artikels 46 a Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 , 3. Berücksichtigung ausländischer Beschäftigungszeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit
- Abschnitt 1 BeamtBZRdErl
- Abschnitt 2 BeamtBZRdErl
- Abschnitt 3 BeamtBZRdErl
- Abschnitt 4 BeamtBZRdErl,NI
- Abschnitt 5 BeamtBZRdErl
- Anlage 1 BeamtBZRdErl - Merkblatt Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 auf Beamte, Richter, Soldaten und DO-Angestellte gemäß der Verordnung (EG) 1606/98
- Anlage 2 BeamtBZRdErl - Merkblatt für Personen mit Anspruch auf Versorgung und mit Rentenansprüchen in einem Mitgliedstaat der EG/des EWR oder in der Schweiz
Feedback