AVO-Justiz-JWD
INHALT
Verordnung über die Ausbildung für den Justizwachtmeisterdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz (AVO-Justiz-JWD)
- Verordnung über die Ausbildung für den Justizwachtmeisterdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz (AVO-Justiz-JWD)
- Verordnung über die Ausbildung für den Justizwachtmeisterdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz (AVO-Justiz-JWD)
- § 1 AVO-Justiz-JWD - Regelungsbereich, Ausbildungsziel
- § 2 AVO-Justiz-JWD - Zulassung zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst
- § 3 AVO-Justiz-JWD - Dienstbezeichnungen
- § 4 AVO-Justiz-JWD - Dauer, Gliederung und Inhalt der Ausbildung im Vorbereitungsdienst
- § 5 AVO-Justiz-JWD - Ausbildungsbehörden, Ausbildungsstellen
- § 6 AVO-Justiz-JWD - Bewertung der Leistungen
- § 7 AVO-Justiz-JWD - Beurteilung der Leistungen während der Ausbildung
- § 8 AVO-Justiz-JWD - Feststellung der Befähigung
- § 9 AVO-Justiz-JWD - Inkrafttreten
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