Verordnung über die Befreiung von Schulträgern einer Gesamtschule von der Pflicht zur Führung anderer Schulformen
INHALT
Verordnung über die Befreiung von Schulträgern einer Gesamtschule von der Pflicht zur Führung anderer Schulformen
- Verordnung über die Befreiung von Schulträgern einer Gesamtschule von der Pflicht zur Führung anderer Schulformen
- Verordnung über die Befreiung von Schulträgern einer Gesamtschule von der Pflicht zur Führung anderer Schulformen
- § 1 GSTrBefrV - Befreiung
- § 2 GSTrBefrV - Übergangsregelungen
- § 3 GSTrBefrV - Inkrafttreten
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