Verordnung über die Gleichwertigkeit beruflicher Vorbildung für den Hochschulzugang
INHALT
Verordnung über die Gleichwertigkeit beruflicher Vorbildung für den Hochschulzugang
- Verordnung über die Gleichwertigkeit beruflicher Vorbildung für den Hochschulzugang
- Verordnung über die Gleichwertigkeit beruflicher Vorbildung für den Hochschulzugang
- § 1 GlwBerBildVO - Kriterien für die Gleichwertigkeitsfeststellung
- § 2 GlwBerBildVO - Gleichwertigkeit bestimmter Vorbildungen
- § 3 GlwBerBildVO - Inkrafttreten
- Anlage 1 GlwBerBildVO - Berufliche Weiterbildungen als gleichwertige Vorbildungen nach § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Buchst. c NHG
Feedback