NWertVO
INHALT
Verordnung über Auftragswertgrenzen und Verfahrenserleichterungen zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (Niedersächsische Wertgrenzenverordnung - NWertVO)
- Verordnung über Auftragswertgrenzen und Verfahrenserleichterungen zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (Niedersächsische Wertgrenzenverordnung - NWertVO)
- Verordnung über Auftragswertgrenzen und Verfahrenserleichterungen zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (Niedersächsische Wertgrenzenverordnung - NWertVO)
- §§ 1 - 2, Erster Teil - Allgemeine Bestimmungen
- § 1 NWertVO - Regelungsbereich
- § 2 NWertVO - Schätzung der Auftragswerte, Teil- und Fachlose
- §§ 3 - 6, Zweiter Teil - Vergabe von Aufträgen über Bauleistungen
- § 3 NWertVO - Aufträge über Bauleistungen
- § 4 NWertVO - Besondere Vorschriften aufgrund der COVID-19-Pandemie für Aufträge über Bauleistungen
- § 5 NWertVO - Besondere Vorschriften für Aufträge über Bauleistungen zum Zweck des Ausbaus passiver Festnetz- oder Mobilfunkinfrastrukturen
- § 6 NWertVO - Besondere Vorschriften für Aufträge über Bauleistungen zum Zweck der Ausübung einer Sektorentätigkeit
- §§ 7 - 9, Dritter Teil - Vergabe von Aufträgen über Liefer- und Dienstleistungen
- § 7 NWertVO - Aufträge über Liefer- und Dienstleistungen
- § 8 NWertVO - Besondere Vorschriften aufgrund der COVID-19-Pandemie für Aufträge über Liefer- und Dienstleistungen
- § 9 NWertVO - Besondere Vorschriften für Aufträge über Liefer- und Dienstleistungen zum Zweck der Ausübung einer Sektorentätigkeit
- §§ 10 - 11, Vierter Teil - Schlussbestimmungen
- § 10 NWertVO - Übergangsregelung
- § 11 NWertVO - Inkrafttreten
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