Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der freischaffenden (freiberuflich tätigen) und beamteten Architekten des Landes Niedersachsen zur Ba...
INHALT
Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der freischaffenden (freiberuflich tätigen) und beamteten Architekten des Landes Niedersachsen zur Bayerischen Architektenversorgung
- Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der freischaffenden (freiberuflich tätigen) und beamteten Architekten des Landes Niedersachsen zur Bayerischen Architektenversorgung
- Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der freischaffenden (freiberuflich tätigen) und beamteten Architekten des Landes Niedersachsen zur Bayerischen Architektenversorgung
- Art. 1 BYArchVersS - Mitgliedschaft
- Art. 2 BYArchVersS - Anwendbare Vorschriften
- Art. 3 BYArchVersS - Übernahmebestand
- Art. 4 BYArchVersS
- Art. 5 BYArchVersS - Berufsständische Selbstverwaltungsgremien
- Art. 6 BYArchVersS - Anlage des Vermögens
- Art. 7 BYArchVersS - Aufsicht
- Art. 8 BYArchVersS - Satzung
- Art. 9 BYArchVersS - Datenübermittlung
- Art. 10 BYArchVersS - Kündigung des Staatsvertrages
- Art. 11 BYArchVersS - Erweiterung der berufsständischen Pflichtversorgung
- Art. 12 BYArchVersS - Sonderbestimmungen
- Art. 13 BYArchVersS - Inkrafttreten, Veröffentlichung der Satzung
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