Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern über die Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen...
INHALT
Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern über die Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts "Deutschlandradio" - Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag -
- Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern über die Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts "Deutschlandradio" - Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag -
- Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern über die Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts "Deutschlandradio" - Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag -
- Art. 0 - 9
- Art. 1 HörfunkÜblS - Anwendungsbereich
- Art. 2 HörfunkÜblS - Überleitung
- Art. 3 HörfunkÜblS - Personal
- Art. 4 HörfunkÜblS - Altersversorgung, Beihilfe
- Art. 5 HörfunkÜblS - Liegenschaften
- Art. 6 HörfunkÜblS - Sendetechnik
- Art. 7 HörfunkÜblS - Klangkörper
- Art. 8 HörfunkÜblS - Ausgleichszahlung
- Art. 9 HörfunkÜblS - Inkrafttreten
- Anlage 1 HörfunkÜblS - Protokollerklärungen
- Anlage 2 HörfunkÜblS - Vereinbarung über die Regelung von Einzelfragen anläßlich der Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts "Deutschlandradio" - Anlage zum Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag -
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