NUVPG
INHALT
Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG)
- Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG)
- Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) *)
- § 1 NUVPG - Regelungsgegenstand
- § 2 NUVPG - Umweltprüfungen und Vorprüfungen nach Landesrecht
- § 3 NUVPG - Umweltprüfungen und Vorprüfungen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
- § 4 NUVPG - Zentrales Internetportal (zu § 20 UVPG)
- § 5 NUVPG - Federführende Behörde (zu § 31 UVPG)
- § 6 NUVPG - Überwachung der Durchführung von bestimmten Vorhaben (zu § 68 UVPG)
- § 7 NUVPG - Übergangsvorschriften
- § 8 NUVPG - Inkrafttreten
- Anlage 1 NUVPG - Liste der Vorhaben, die nach Landesrecht einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder Vorprüfung bedürfen
- Anlage 2 NUVPG - Liste der Pläne und Programme, die nach Landesrecht einer Strategischen Umweltprüfung oder Vorprüfung bedürfen
Feedback