TrEinV
INHALT
Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung (TrEinV)
- Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung (TrEinV)
- Eingangsformel
- § 1 Einsichtnahme in das Transparenzregister
- § 2 Registrierung im Transparenzregister, Registrierungsdaten und Nutzer
- § 3 Identitätsnachweis bei Registrierung oder Einsichtnahme
- § 4 Pflicht zur Mitteilung bei Änderung der Registrierungsdaten
- § 5 Antrag auf Einsichtnahme
- § 6 Berechtigung zur Einsichtnahme bei Antragstellung durch Behörden, Gerichte und Stellen nach § 2 Absatz 4 des Geldwäschegesetzes
- § 7 Berechtigung zur Einsichtnahme bei Antragstellung durch Verpflichtete
- § 8 Datenfernübertragung
- § 9 Protokollierung der Einsichtnahme
- § 10 Verarbeitung von Daten zur Gebührenabrechnung
- § 11 Antrag auf Beschränkung der Einsichtnahme
- § 12 Identitätsnachweis bei Stellung des Antrags auf Beschränkung der Einsichtnahme
- § 13 Beschränkung der Einsichtnahme
- § 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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